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1-Prozent-Regelung: So versteuern Sie Ihren Dienstwagen

Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzt, muss diesen „geldwerten Vorteil“ versteuern. Die pauschale 1-Prozent-Regelung ist dabei die unkomplizierteste Methode, erfordert aber eine genaue Betrachtung des Bruttolistenpreises, um die tatsächliche Belastung zu kennen.

Monatlich wird 1 % des inländischen Listenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung als fiktives Einkommen versteuert. Hinzu kommen die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Durch geschickte Fahrzeugwahl – insbesondere bei Hybrid- oder Elektroautos – lässt sich dieser Satz auf 0,5 % bzw. 0,25 % senken.

  • Einfache Abrechnung ohne Fahrtenbuch-Pflicht.
  • Transparente Kalkulation der monatlichen Steuerbelastung.
  • Enormes Sparpotenzial bei elektrifizierten Antrieben.
  • Gültig für alle Marken und Modelle im Full Rent Portfolio.

Um herauszufinden, ob die Pauschalversteuerung oder ein Fahrtenbuch für Sie günstiger ist, und um eine individuelle Steuer-Vorschau zu erhalten, kontaktieren Sie unsere Experten.

Wir helfen Ihnen dabei, die Fahrzeuge mit dem besten Verhältnis zwischen Ausstattung und Steuerlast zu finden. So genießen Sie den Komfort eines Dienstwagens, ohne dass Ihre Steuerrechnung unnötig belastet wird.

Clever fahren, weniger versteuern. Wir zeigen Ihnen die Wege zur optimalen Dienstwagenversteuerung.

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